Österreichisches Museumsgütesiegel 2023

erstellt am 16.10.2023
Museen

37 Museen wurden ausgezeichnet, davon neun Neuverleihungen und 28 Verlängerungen. Österreichweit tragen damit 310 Museen das Museumsgütesiegel!

Das Österreichische Museumsgütesiegel zeichnet seit 2002 besonders herausragende Museumsarbeit aus und wird gemeinsam von den beiden Verbänden ICOM Österreich und dem Museumsbund Österreich vergeben. Die eingereichten Bewerbungen werden durch eine unabhängige und ehrenamtliche Fachjury bewertet, die Geltungsdauer ist jeweils auf fünf Jahre beschränkt. Das Gütesiegel ist ein öffentlicher Nachweis dafür, dass die gewürdigten Museen ihre Verantwortung als Bewahrer des kulturellen Erbes vorbildlich übernehmen und den ICOM Code of Ethics for Museums (Sammeln, Bewahren, Forschen, Ausstellen und Vermitteln) anerkennen. Ziel der Auszeichnung ist es, gewisse Mindeststandards im Museumswesen zu garantieren und durch regelmäßige Überprüfungen zur Qualitätssteigerung in den einzelnen Häusern beizutragen.

Im Rahmen des Österreichischen Museumstages am 11. Oktober 2023 in Dornbirn erhielten neun Museen erstmals das österreichische Museumsgütesiegel, während 28 weitere Museen ihre Auszeichnung für fünf Jahre verlängern konnten. Damit tragen nun 310 Museen österreichweit das Gütesiegel. Diese Museen erfüllen die internationalen Standards für Museumsarbeit von ICOM (International Council of Museums) und leisten herausragende Arbeit zum Erhalt unseres Kulturerbes.

Aus dem Bundesland Salzburg hat heuer das 2019 bis 2021 neugestalteteFelberturm Museum Mittersill für seinen modernen Zugang zum "Heimatmuseum", sowie Mozarts Geburtshaus (Stadt Salzburg) diese Auszeichnung erstmalig erhalten, für folgende drei Institutionen im Bundesland wurde die Verlängerung bis 2028 ausgesprochen:

Der Landesverband gratuliert allen ausgezeichneten Museen ganz herzlich! Insgesamt tragen nun 310 österreichische Museen das Museumsgütesiegel, 35 davon in Salzburg.

Weitere Informationen zum Österreichischen Museumsgütesiegel finden Sie HIER! Einreichungen für die Verleihung bzw. Verlängerung 2024 sind bis zum 31. März 2024 möglich. 

Kriterienkatalog (PDF) 

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